KOSTEN
Mein Angebot richtet sich insbesondere an Privat- und Beihilfeversicherte sowie an Selbstzahler. Ohne kassenärztliche Zulassung ist es mir bisher leider nicht möglich, gesetzlich versicherte Patienten und Patientinnen über die gesetzliche Krankenversicherung zu behandeln. Eine Ausnahme besteht dann, wenn Sie über die Heilfürsorge der Bundespolizei versichert sind, hier ist eine direkte Abrechnung in meiner Praxis möglich. Dennoch können natürlich auch gesetzlich versicherte Patienten auf Wunsch als Selbstzahler eine Psychotherapie bei mir in Anspruch nehmen. Darüber hinaus gibt es im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung die Möglichkeit der Kostenerstattung, wenn trotz Bemühungen kein Therapieplatz bei einer Praxis mit Kassenzulassung gefunden werden kann. Hierfür müssen jedoch einige Bedingungen erfüllt sein, die von der jeweiligen Krankenkasse vorgegeben sind. Bitte klären Sie hierzu vorab die notwendigen Schritte mit Ihrer Krankenkasse. Über das Kostenerstattungsverfahren können Sie sich z.B. auf der Seite der Bundespsychotherapeutenkammer informieren.
Privatversicherte, Beihilfeberechtigte und Bundeswehrangehörige
Sollten Sie privat- oder beihilfeversichert sein, können die Kosten für die Psychotherapie – abhängig von den Bedingungen Ihres individuellen Versicherungsvertrags – ganz oder teilweise erstattet werden. Sollte sich eine Indikation für eine Psychotherapie ergeben, kommt der Behandlungsvertrag (und damit auch die Rechnungsstellung) zwischen Ihnen als Patient(in) und mir als Therapeutin zustande. Aus diesem Grund ist es sinnvoll, wenn Sie bereits vor unserem ersten Gesprächstermin die Bedingungen für die Übernahme der Kosten bei Ihrer Versicherung erfragen. Folgende Fragen können hierbei relevant sein:
- Wie viele probatorische Sitzungen werden übernommen?
- Welches Therapiekontingent (Anzahl der Sitzungen) wird insgesamt bzw. jährlich übernommen?
- Welche Anträge sind für die Bewilligung notwendig?
Die Kosten richten sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) und den gemeinsamen Abrechnungsempfehlungen der Bundesärztekammer, der Bundespsychotherapeutenkammer, dem Verband der Privaten Krankenversicherung und den Beihilfestellen von Bund und Ländern (Tabelle 1) und werden unter Berücksichtigung des jeweiligen Zeitaufwands berechnet. Für Mitglieder der Bundeswehr (Soldaten/Soldatinnen) gelten gesonderte Konditionen, die der Vereinbarung zwischen der kassenärztlichen Bundesvereinigung und dem Bundesministerium der Verteidigung unterliegen.
Selbstzahler
Die Kosten einer Psychotherapie selbst zu übernehmen, hat einige Vorteile: Da Sie nicht auf das Stellen von Anträgen oder auf Formulare angewiesen sind, können Sie die Therapie (sollte ein Platz verfügbar sein) zügig beginnen. Darüber hinaus können wir gemeinsam Anzahl und Häufigkeit der Sitzungen bestimmen, ohne hierbei an die jeweiligen Vorschriften bzw. Einschränkungen des Versicherungsträgers gebunden zu sein.
Die Kosten richten sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) und den gemeinsamen Abrechnungsempfehlungen der Bundesärztekammer, der Bundespsychotherapeutenkammer, dem Verband der Privaten Krankenversicherung und den Beihilfestellen von Bund und Ländern (Tabelle 1) und werden unter Berücksichtigung des jeweiligen Zeitaufwands berechnet. In begründeten Ausnahmefällen biete ich eine Anpassung der Kosten unter Berücksichtigung Ihrer individuellen und finanziellen Lebenssituation an.
